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Urlaubskosten führen zu höherem Unterhalt...
#12
Nein, denn der KU ist vorrangig und berührt diese Bereiche nicht - ist mir zumindest nicht bekannt.
Berufsbedingte Aufwendungen, Gewerkschaftsbeiträge, private Altersvorsorge (freundlicherweise auch VL des Arbeitgebers) und ein paar andere unvermeidbare Aufwendungen bereinigen das Einkommen zur Berechnung des KU (siehe: Leitlinien).

Um diesen KU geht es hier aber so gar nicht, sondern um den nachehelichen Unterhalt und die viel beschworene nacheheliche Solidarität. Es wundert nicht, dass die Juristin hier versucht aus den Vollen zu schöpfen und zumindest so publik macht, wo manch Mutti dem Ex noch ein paar Euros aus dem Kreuz leiern kann. Der kostenträchtige Urlaub war aber nun mal bei denen obligatorisch und Vati wird aus dem Grund und mit der - für ihn durchaus günstigen - Perspektive nicht zwangsläufig im Jammertal enden.

Meine Exe dürfte mit der Urlaubsnummer nicht durchdringen. Ein paar Freibadbesuche, ein paar kostenlose Übernachtungen bei Verwandten und Bekannten, dazu einmal im Jahr, in den Zoo und auf´n Hamburger Dom, Ende.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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RE: Urlaubskosten führen zu höherem Unterhalt... - von Bluter - 29-07-2012, 12:41

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