28-07-2012, 19:43
(28-07-2012, 19:11)iglu schrieb: in dieser entscheidung geht es nicht um ku. abgesehen davon ist er auch nicht gläubiger der ku-schuld.
durch die wechselwirkung der verschiedenen unterhaltsebenen entsteht diese witzige konstellation.
außerdem ist sie kein mangelfall. Sie zahlt ja, nur lässt sie es sich hintenherum vom vater zurückerstatten.
So wie ich das verstehe, aber nur 145 € pro Kind. Und auch das Geld läßt sie sich wieder zurück erstatten.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.