28-07-2012, 10:52
...wenn sie ehelich bedingt immer angefallen sind und es um Ansprüche auf Betreuungsunterhalt geht.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duess...20627.html
Meine Urlaubskosten von 200 € - auch bereits ehelich bedingt - wurden abgelehnt, weil ich erst dann in Urlaub fahren darf, wenn auch der Kindesunterhalt gesichert ist.
lg
Camper
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duess...20627.html
Meine Urlaubskosten von 200 € - auch bereits ehelich bedingt - wurden abgelehnt, weil ich erst dann in Urlaub fahren darf, wenn auch der Kindesunterhalt gesichert ist.

lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.