25-07-2012, 08:54
Ich darf mal vermuten, dass eine Pfändung nicht halt macht, weil es sich um eine "Rente" handelt.
Eine Rente ist nichts Anderes als Eine der Sieben Einkunftsarten. (Nicht einen Richter oder Anwalt fragen, die kennen nur zwei : Brutto und Netto ^^). So, und jede Einkunftsart für sich unterliegt einer (i.d.R. unterschiedlichen) Besteuerung. Logischerweise ist auch jede Einkunftsart für sich pfändbar. Es kommt also nicht auf die Art der Einkunft an, sondern auf die Höhe!
Und dann wären wir wieder bei unserem viel zitiertem § 850 d ZPO .
Eine Rente ist nichts Anderes als Eine der Sieben Einkunftsarten. (Nicht einen Richter oder Anwalt fragen, die kennen nur zwei : Brutto und Netto ^^). So, und jede Einkunftsart für sich unterliegt einer (i.d.R. unterschiedlichen) Besteuerung. Logischerweise ist auch jede Einkunftsart für sich pfändbar. Es kommt also nicht auf die Art der Einkunft an, sondern auf die Höhe!
Und dann wären wir wieder bei unserem viel zitiertem § 850 d ZPO .