Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Angeblich hat das OLG Düsseldorf zum 01.07.2012...
#18
Guten Morgen ihr Lieben,

das würde man ja dann auch für die Konstellation nutzen können wo
KV Mangelfall oder gar leistungsunfähig ist
KM vom Kind aus erster beziehung nicht arbeitet
und KM aus jetziger Beziehung gut verdient.

Dann würde es heißen das die 2. KM die gut verdient für das Kind/Kinder aus der jetzigen Beziehung mit dem Mangelfallvater selber aufkommt. (also BAr und Betreunngsunterhalt leisten muss)

Und der KV nur den KU an die KM aus der ersten Beziehung zahlen könnte.
Richtig???

Alo könnte KM1 behaupten KM2 würde sehr gut verdienen und man würde das Einkommen der KM2 überprüfen???

Vielleicht ist mein Gedanke auch vollkommen falsch Big GrinBig GrinBig GrinBig GrinBig Grin nicole
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Angeblich hat das OLG Düsseldorf zum 01.07.2012... - von Bernie - 24-07-2012, 13:32

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste