20-07-2012, 08:59
(19-07-2012, 23:51)IPAD schrieb: Wenn während der Inso Unterhaltsschulden auflaufen, man dann nach 1/3/6 Jahren Restschuldbefreit wird, was passiert mit den aufgelaufenen U-Schulden ? Muss ich für diese dann nochmal ein zweites mal durch die Inso ?
Und: Ist dies überall so, oder wird man solche hinzukommenden U-Schulden in irgendeinem EU-Land gleich mit los ?
In D handelt es sich während der andauernden Insolvenz dann um "Neuschulden", die nicht von der Inso umfasst sind. Die auflaufenen U-Schulden lösen sich nicht in Luft auf. Ein zweites Mal in die Inso wäre theoretisch möglich. Nach der Insolvenzverordnung kann 10 Jahre nach Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung aus dem letzten Insoverfahren ein neues Verfahren begonnen werden.
Ich selber kenne aber keinen einzigen Fall, in dem ein Inso-Verfahren in D ein 2. Mal bewilligt worden wäre.