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Freistellung vom KU
#3
Eine wirkliche Freistellung von Kindesunterhalt zwischen den Eltern hat keine rechtliche Wirkung auf Dritte, egal wo und wie das die Eltern vereinbaren. Es geht nur eine Erfüllungsübernahme durch einen Elternteil, aber sobald ein Dritter zahlen muss (z.B. Unterhaltsvorschuss) wird es Probleme geben, denn die Verpflichtung wurde ja gar nicht übernommen.

Hier einiges zum rechtlichen Hintergrund: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=441
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Nachrichten in diesem Thema
Freistellung vom KU - von Jessy - 11-07-2012, 14:47
RE: Freistellung vom KU - von Eifelaner - 11-07-2012, 15:04
RE: Freistellung vom KU - von p__ - 11-07-2012, 15:18
RE: Freistellung vom KU - von Jessy - 11-07-2012, 16:07
RE: Freistellung vom KU - von Camper1955 - 11-07-2012, 16:14
RE: Freistellung vom KU - von Eifelaner - 12-07-2012, 11:17
RE: Freistellung vom KU - von p__ - 11-07-2012, 16:19
RE: Freistellung vom KU - von Jessy - 11-07-2012, 19:39
RE: Freistellung vom KU - von Jessy - 12-07-2012, 14:32
RE: Freistellung vom KU - von Eifelaner - 12-07-2012, 15:00

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