11-07-2012, 15:04
Zitat:Wird die UVK das akzeptieren
Mit Sicherheit nicht, da die Vereinbarung gesetzwidrig und damit nichtig ist.
Siehe
Zitat:§ 1614 Abs. 1 BGB
Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.
Lediglich für den Zeitraum in dem Unterhalt gezahlt wurde kann die UV-Kasse keine Ansprüche geltend machen, falls der Vater nicht darüber informiert wurde, dass nur noch Zahlungen an die UVK schuldbefreiend wirken.
Wurde er informiert, hat die an die KM geleistete Zahlung keinerlei rechtliche Relevanz.