08-07-2012, 12:17
Ist das Urteil betr. Unterhaltszahlung rechtskraeftig, kann es im EU Ausland nach der EU Verordnung 04/2009 vollstreckt werden ohne das es eines besonderen Verfahrens bedarf. Ist im Juni 2011 in Kraft getreten.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!