Themabewertung:
  • 3 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#22
(04-07-2012, 16:00)kuwals schrieb:
(04-07-2012, 15:33)Clint Eastwood schrieb: Was sollte der Zweck eines Zweitwohnsitzes sein? Den würde ich sofort abmelden..
Meine Eltern wohnen noch in D, ich hab Hauptwohnsitz ins Ausland umgemeldet und wollte meine alte Wohnung als zweitwohnsitz anmelden! Und was passiert wenn ich Mietvertrag weiter laufen lasse und kei Wohnsitz anmelde?

Das waere dann nicht so gut, wenn du dort nicht wohnst, warum zahlst du denn Abfallbeseitigung, GEZ. Die Vernetzung, zwischen den Behoerden ist ganz gut.

Einfach abmelden nach Timbuktu. Weg und Tschoeee, jeh frueher umso besser. Dann faellt auch keine Einkommensteuer, Krankenversicherungsplicht, Steuer ... an.
schon gesehn: Bilderburger Endgame http://www.youtube.com/watch?v=x-CrNlilZho
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? - von Tee-Rak - 04-07-2012, 17:21

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Aushebelung v. Auskunftspflicht u. Umgang durch Meldeauskunftssperre nach Umz Dassault 6 708 11-06-2025, 16:44
Letzter Beitrag: Austriake
  Vollstreckung Auskunftspflicht nach § 1686 mrsandman 4 1.425 24-10-2024, 14:29
Letzter Beitrag: mrsandman
  Scheidung nach EU-Verordnung „Rom III“ im EU Ausland IRFP 1 1.814 13-06-2022, 16:52
Letzter Beitrag: Maestro
  Neue Beistandschaft: Schon wieder Auskunft nach 1605 BGB?! Sebastian1989 11 8.581 02-12-2019, 05:25
Letzter Beitrag: IPAD3000

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste