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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#19
(04-07-2012, 15:33)Clint Eastwood schrieb: Was sollte der Zweck eines Zweitwohnsitzes sein? Den würde ich sofort abmelden..
Meine Eltern wohnen noch in D, ich hab Hauptwohnsitz ins Ausland umgemeldet und wollte meine alte Wohnung als zweitwohnsitz anmelden! Und was passiert wenn ich Mietvertrag weiter laufen lasse und kei Wohnsitz anmelde?
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RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? - von kuwals - 04-07-2012, 16:00

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