04-07-2012, 07:15
Hallo masku,
ich würde jedenfalls mal nicht nur den Verdienst der KM aus einer Halbtagsstelle anrechnen, sondern den Verdienst, den die KM NACHWEISLICH in den letzten 12 Monaten verdient hat.
Wenn sie ihre Arbeitszeit reduziert um die angeblich erkrankte Mutter zu pflegen, würde ich das auch nur akzeptieren, wenn ein Pflegegeldbescheid vorliegt, und das Pflegegeld mit zu den Einkünften angerechnet werden kann.
Ansonsten ist es ihr Privatvergnügen, wenn sie die Arbeitszeiten reduziert.
Das darf kein unterhaltspflichtiger Vater. Also soll die KM gefälligst zusehen, das sie weiterhin das verdient, was sie vorher verdient hat.
Bzw. sind ja sowieso die Einkünfte der letzten 12 Monate maßgebend, und nicht das Einkommen, welches in der Zukunft liegt.
Wenn Du Deinen Job verlierst, und ALG beziehst, interessiert das ja auch niemanden, und Du musst vorerst den alten KU weiterzahlen, obwohl Dein Einkommen wesentlich geringer ist.
Das würde ich mal mit dem Anwalt besprechen.
Denn ich glaube auch nicht, das das OLG Koblenz solch ein Urteil fällt, und in nem anderen Fall fiktive Einkünfte bei der KM anrechnet.
Alles Dreckspack!
Wünsche Dir alles Gute und viel Erfolg.
LG, Familienmensch.
ich würde jedenfalls mal nicht nur den Verdienst der KM aus einer Halbtagsstelle anrechnen, sondern den Verdienst, den die KM NACHWEISLICH in den letzten 12 Monaten verdient hat.
Wenn sie ihre Arbeitszeit reduziert um die angeblich erkrankte Mutter zu pflegen, würde ich das auch nur akzeptieren, wenn ein Pflegegeldbescheid vorliegt, und das Pflegegeld mit zu den Einkünften angerechnet werden kann.
Ansonsten ist es ihr Privatvergnügen, wenn sie die Arbeitszeiten reduziert.
Das darf kein unterhaltspflichtiger Vater. Also soll die KM gefälligst zusehen, das sie weiterhin das verdient, was sie vorher verdient hat.
Bzw. sind ja sowieso die Einkünfte der letzten 12 Monate maßgebend, und nicht das Einkommen, welches in der Zukunft liegt.
Wenn Du Deinen Job verlierst, und ALG beziehst, interessiert das ja auch niemanden, und Du musst vorerst den alten KU weiterzahlen, obwohl Dein Einkommen wesentlich geringer ist.
Das würde ich mal mit dem Anwalt besprechen.
Denn ich glaube auch nicht, das das OLG Koblenz solch ein Urteil fällt, und in nem anderen Fall fiktive Einkünfte bei der KM anrechnet.
Alles Dreckspack!
Wünsche Dir alles Gute und viel Erfolg.
LG, Familienmensch.