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Unterhaltstitel unter Mindestunterhalt
#18
Pogo schrieb:das verstehe ich eben noch nicht


Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde zum 01.01.2010 das sächliche Existenzminimum von 1.932 € auf 2.184 € angehoben. Da sich der Kindesunterhalt am doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum (Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG) orientiert, beträgt der doppelte monatliche Kinderfreibetrag 364 € (2.184 x 2 = 4.368 : 12).

Diese 364 € sind der Grundwert in der Düsseldorfer Tabelle bei Altersstufe 6-11 und einem Einkommen bis 1.500 €, aus dem sich alle weiteren Beträge ableiten.
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RE: Unterhaltstitel unter Mindestunterhalt - von blue - 28-06-2012, 15:00
RE: Unterhaltstitel unter Mindestunterhalt - von Nathan - 28-06-2012, 18:01
RE: Unterhaltstitel unter Mindestunterhalt - von blue - 28-06-2012, 20:40

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