28-06-2012, 09:18
Nein, ich unterschreibe mit "Rote Grütze", eine wenig Taktik muß schon sein sein.
Aber vielleicht denkt sich das Gericht auch, daß 2 Kopien weniger Aufwand verursachen, als ein Schreiben, von dem man eh nicht weiß, ob es was bringt?
Anderseits habe ich natürlich Verständnis für zweifelnde Juristenseelen, die statt an den Kopierer lieber zum BGH gehen...

Aber vielleicht denkt sich das Gericht auch, daß 2 Kopien weniger Aufwand verursachen, als ein Schreiben, von dem man eh nicht weiß, ob es was bringt?
Anderseits habe ich natürlich Verständnis für zweifelnde Juristenseelen, die statt an den Kopierer lieber zum BGH gehen...

Wer nicht taktet, wird getaktet...