Themabewertung:
  • 3 Bewertung(en) - 2.33 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
#93
(24-06-2012, 12:19)masku schrieb: Wird denn das Einkommen aus der Pflegeversicherung als unterhaltsrelevantes Einkommen angerechnet?

Urteil OLG Frankfurt: Das an die Eltern ausgezahlte Pflegegeld ist jedenfalls mit dem durch die sonstige Verwendung der zu Pflegenden nicht verbrauchten Teil der Pflegeperson für die Zwecke des Unterhaltsrechts als eigenes Einkommen zuzurechnen.

http://www.hefam.de/urteile/3UF36299.html

(24-06-2012, 12:19)masku schrieb: Falls nicht, so kann ich doch argumentieren das ihr Ehegatte ein angemessenes Taschengeld an Sie zu zahlen hat,

Ich würde auf jeden Fall auch damit argumentieren, zumal Du bereits das BGH-Urteil dazu kennst.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 19:57
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 20:08
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 22-06-2012, 12:03
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von Nathan - 24-06-2012, 13:32

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhalt ohne Titel Sparschweinchen 8 3.987 01-06-2022, 07:16
Letzter Beitrag: Sparschweinchen
  UHV, Auskunftsersuchen, vom JA zu liefernde Unterlagen Alfred37 4 4.431 27-10-2019, 14:18
Letzter Beitrag: Gast1969
  Unterhalt für behinderten Volljährigen, Titel befristet? Gekko 92 102.793 21-08-2014, 19:17
Letzter Beitrag: p__
  Scheidungsantrags-Unterlagen futsch Terbeck 21 27.289 15-11-2010, 09:49
Letzter Beitrag: Terbeck

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste