18-06-2012, 16:23
Uns ist gerade was ganz ähnliches passiert.
Zum einen solltest du wissen, dass UVS natürlich gewährt wird, wenn du dich nicht rührst bei denen. Am leichtesten wäre es abzuwenden, wenn du den Mindestunterhalt anerkennst. Dann musst du auch den ganzen Papierkrempel nicht ausfüllen, da die UVK ja nur für den UVS zuständig ist, jedoch nicht für KU-Forderungen, die über den Mindestunterhalt hinausgehen. Dafür müsste die KM dann eine Beistandschaft einrichten.
Zum anderen würde ich einen höflichen Brief schreiben, dass du am x-ten gegenüber dem Jugendamt xy bereits deine wirtschaftlichen und persönlichen Angaben gemacht hast und sie bitte, um allen Beteiligten Kosten und Mühen zu ersparen, die Auskünfte doch dort einholen möchten. Bei uns hat das problemlos funktioniert; und die KM hat sich damit keine Freunde gemacht, weil JA eh schon überlastet sind und keiner doppelte Anträge bearbeiten mag.
UVS wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt. D.h. die UVS-Stelle des neuen Wohnortes kann erst ab Antragszeitpunkt dort UVS gewähren. Wollen die dagegen ab Februar schon UVS, scheint ja bereits die Kommunikation zwischen alten und neuem JA zu bestehen und die sollen sich den gewünschten Auskunfts-Krempel vom anderen JA holen.
Zum Thema rückwirkenden Regress kann ich leider nichts sagen.
Zum einen solltest du wissen, dass UVS natürlich gewährt wird, wenn du dich nicht rührst bei denen. Am leichtesten wäre es abzuwenden, wenn du den Mindestunterhalt anerkennst. Dann musst du auch den ganzen Papierkrempel nicht ausfüllen, da die UVK ja nur für den UVS zuständig ist, jedoch nicht für KU-Forderungen, die über den Mindestunterhalt hinausgehen. Dafür müsste die KM dann eine Beistandschaft einrichten.
Zum anderen würde ich einen höflichen Brief schreiben, dass du am x-ten gegenüber dem Jugendamt xy bereits deine wirtschaftlichen und persönlichen Angaben gemacht hast und sie bitte, um allen Beteiligten Kosten und Mühen zu ersparen, die Auskünfte doch dort einholen möchten. Bei uns hat das problemlos funktioniert; und die KM hat sich damit keine Freunde gemacht, weil JA eh schon überlastet sind und keiner doppelte Anträge bearbeiten mag.
UVS wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt. D.h. die UVS-Stelle des neuen Wohnortes kann erst ab Antragszeitpunkt dort UVS gewähren. Wollen die dagegen ab Februar schon UVS, scheint ja bereits die Kommunikation zwischen alten und neuem JA zu bestehen und die sollen sich den gewünschten Auskunfts-Krempel vom anderen JA holen.
Zum Thema rückwirkenden Regress kann ich leider nichts sagen.