17-06-2012, 20:22
Ich hatte mich fix auf H2s Begrifflichkeit beziehen wollen.
Also Ordnungsmittel bzw. Ordnungsgeld nach § 89 FamFG und die Androhung, auf die hinzuweisen angeregt werden kann.
Ich halte eine solche Anregung für keinesfalls harmlos!
Also Ordnungsmittel bzw. Ordnungsgeld nach § 89 FamFG und die Androhung, auf die hinzuweisen angeregt werden kann.

Ich halte eine solche Anregung für keinesfalls harmlos!