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Sorgerecht (er)halten
#1
Ich möchte mit diesem Thread Väter ansprechen, die vor folgenden Fragen stehen:

Wie kann ein
- nicht-ehelicher Vater in die gES einrücken? (§ 1626a BGB)
- ein getrennter Vater die gES behalten? (§ 1671 BGB)
- ein Vater die gES wieder-herstellen? (§ 1696 BGB)

Alle drei Gruppen haben vor Gericht das gleiche Problem, sind mit einem Leitsatz konfrontiert, der wie in Stein gemeißelt erscheint, wie in die Hirne der Richterschaft betoniert:

Ohne Kooperation und Kommunikation mit der Kindesmutter
- gibt es die gES nur schwer
- geht die gES schnell verloren
- ist die gES nur schwer wiederherzustellen


Die derzeitige rechtspolitische Diskussion geht erfreulich in die Richtung:
- Schwelle zur gES nahe Null, 'automatische Sorge'
- Eingriffsschwelle in die gES an der hohen Hürde des § 1666 BGB

Neues Leitbild:
gES dient grundsätzlich dem Kindeswohl. Es müssen nach Referentenentwurf des BMJ Gründe gegen die gES genannt werden.
(Negativprüfung)

Ich möchte hier dazu einladen, Argumente, Urteile, Materialien zu sammeln, die diesen drei Vätergruppen schlanke (Gegen-)Anträge zu formulieren helfen. Dies vor allem OHNE Anwälte, da diese idR solche Verfahren wegen der geringen Aussicht auf Erfolg und des recht hohen Aufwandes meiden.

Was meint Ihr?

ES = Elterlicher Sorge
aES = Alleinsorge
gES = gemeinsame Elterliche Sorge
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Sorgerecht (er)halten - von Skipper - 17-06-2012, 14:32
RE: Sorgerecht (er)halten - von Skipper - 05-07-2012, 08:35
RE: Sorgerecht (er)halten - von Skipper - 05-07-2012, 09:08
RE: Sorgerecht (er)halten - von Nappo - 05-07-2012, 10:44
RE: Sorgerecht (er)halten - von Absurdistan - 05-07-2012, 11:56
RE: Sorgerecht (er)halten - von Ibykus - 05-07-2012, 15:36

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