05-06-2012, 19:54
Klavierunterricht ist kein regelmäßiger Mehrbedarf; Ende der Durchsage. Wäre dem so, müsste auch die Mutter meines Sohnes diesen ganz übernehmen (80 Euro mtl.), aber ich bestreite diesen eben aus dem von ihr zu leistenden Barunterhalt und aus meinen Mitteln, denn derjenige, bei dem das Kind in der Residenz lebt, trifft die Alltagentscheidungenn und verantwortet sie auch. Klavierunterricht zählt nicht zur Schulausbildung, muss demzufolge auch bei gemeinsamem Sorgerecht nicht abgestimmt werden. Etwas anderes ist es bei der Festlegung des zu zahlenden Barunterhaltes, denn Herr Bohlen rangiert weit oberhalb des 170%igen Mindetunterhaltes (Tabellenstufe 10) und da regelt sich der Unterhalt nach dem Einzelfall.
Mit Sicherheit geht es ihm nicht um die paar Euro, sondern er wird das Märchen vom Fischer und seiner Frau kennen. Sie wollte am Ende sein wie der liebe Gott. Seltsam ...weshalb heißt das Märchen wohl nicht "Von der Fischerin und ihrem Mann"? Hätten wir alle dieses Märchen richtig gelesen und verstanden, es gäbe die Trennugsfaq nicht!

Mit Sicherheit geht es ihm nicht um die paar Euro, sondern er wird das Märchen vom Fischer und seiner Frau kennen. Sie wollte am Ende sein wie der liebe Gott. Seltsam ...weshalb heißt das Märchen wohl nicht "Von der Fischerin und ihrem Mann"? Hätten wir alle dieses Märchen richtig gelesen und verstanden, es gäbe die Trennugsfaq nicht!



Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!