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GRÜNE: Mehr Rechte für Stiefelternteile
#13
Zitat:Und wenn derjenige Sorgeberechtigte, bei dem das Kind lebt, schwer krank werden oder sterben sollte, könnte das Jugendamt anordnen, dass das Kind beim "sozialen" Elternteil bleiben soll.

Werte GRÜNE, einfach mal ins BGB von heute sehen:

§ 1682
Verbleibensanordnung zugunsten von Bezugspersonen

Hat das Kind seit längerer Zeit in einem Haushalt mit einem Elternteil und dessen Ehegatten gelebt und will der andere Elternteil, der nach den §§ 1678, 1680, 1681 den Aufenthalt des Kindes nunmehr allein bestimmen kann, das Kind von dem Ehegatten wegnehmen, so kann das Familiengericht von Amts wegen oder auf Antrag des Ehegatten anordnen, dass das Kind bei dem Ehegatten verbleibt, wenn und solange das Kindeswohl durch die Wegnahme gefährdet würde. Satz 1 gilt entsprechend, wenn das Kind seit längerer Zeit in einem Haushalt mit einem Elternteil und dessen Lebenspartner oder einer nach § 1685 Abs. 1 umgangsberechtigten volljährigen Person gelebt hat.
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RE: GRÜNE: Mehr Rechte für Stiefelternteile - von blue - 24-05-2012, 23:40
RE: GRÜNE: Mehr Rechte für Stiefelternteile - von p__ - 28-05-2012, 09:21
RE: GRÜNE: Mehr Rechte für Stiefelternteile - von karlma - 21-06-2012, 15:13
Grüne Familienrechtstour - von mischka - 21-06-2012, 10:16
RE: Grüne Familienrechtstour - von mischka - 21-06-2012, 11:22

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