24-05-2012, 10:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-05-2012, 11:05 von Camper1955.)
@Sorglos
Ich kenn mich zwar mit dem SGB II nicht so aus.
Aber für Dich ist doch der § 36 des SGB II zuständig, sofern ich den Gesetzestext richtig im Kopf habe.
Was willst Du also mit dem § 38 des SGB II?
Abgesehen davon ließe sich der § 38 des SGB II ganz leicht mit dem § 65 des SGB I aushebeln, wenn der negativ gegen Dich gewertet werden sollte.
Das SGB I ist praktisch das Grundgesetz für alle Sozialgesetzbücher.
Ich kenn mich zwar mit dem SGB II nicht so aus.
Aber für Dich ist doch der § 36 des SGB II zuständig, sofern ich den Gesetzestext richtig im Kopf habe.
Was willst Du also mit dem § 38 des SGB II?
Abgesehen davon ließe sich der § 38 des SGB II ganz leicht mit dem § 65 des SGB I aushebeln, wenn der negativ gegen Dich gewertet werden sollte.
Das SGB I ist praktisch das Grundgesetz für alle Sozialgesetzbücher.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.