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wer ist unterhaltsberechtigt, lt. DT und wieviele??
#6
@Sorglos

Ich kenn mich zwar mit dem SGB II nicht so aus.

Aber für Dich ist doch der § 36 des SGB II zuständig, sofern ich den Gesetzestext richtig im Kopf habe.

Was willst Du also mit dem § 38 des SGB II?

Abgesehen davon ließe sich der § 38 des SGB II ganz leicht mit dem § 65 des SGB I aushebeln, wenn der negativ gegen Dich gewertet werden sollte.

Das SGB I ist praktisch das Grundgesetz für alle Sozialgesetzbücher.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Nachrichten in diesem Thema
wer ist unterhaltsberechtigt, lt. DT und wieviele?? - von Hunter110 - 23-05-2012, 18:33
RE: wer ist unterhaltsberechtigt, lt. DT und wieviele?? - von Camper1955 - 24-05-2012, 10:58

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