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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
#54
Auch hier klare Worte:

Zitat:Schade ist, dass der Entwurf nicht den Mut findet, auch den nächsten Schritt zu gehen und das gemeinsame Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern zum gesetzlichen Regelfall zu machen. Nach der Grundentscheidung wäre das konsequent. Wenn man zugrunde legt, dass die gemeinsame Elternverantwortung unabhängig vom Personenstatus der Eltern dem Kindeswohl in der Regel dient, ist nicht verständlich, warum miteinander verheiratete Eltern bei einer Trennung anders behandelt werden sollen, als nichtverheiratete Eltern bei der Geburt eines Kindes. Nach den Erfahrungen der Familiengerichte gibt es natürlich die Fälle, in denen die „Bereitschaft zur gemeinsamen Sorgerechtstragung“ und „ein Mindestmaß an Übereinstimmung“ zwischen den Eltern fehlen. Es gibt sie aber in beiden Konstellationen in vergleichbarem Umfang. Wir sehen deswegen keinen rechtspolitischen Grund, diese Konstellationen unterschiedlich zu behandeln.
http://www.nrv-net.de/downloads_stellung/108.pdf

Deshalb:
Menschenrechte sind alternativlos!
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - von sorglos - 23-05-2012, 18:08

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