21-05-2012, 13:10
D.h. das 15-jährige Kind lebt beim Besolder = Vater und nicht bei der Mutter (so heißt es oben).
Ich würde den Gerichtsvollzieher ebenfalls meiden, sondern sie erst mal persönlich und dann (falls das nicht hilft) über den Anwalt freundlich zur Zahlung auffordern.
Ich würde den Gerichtsvollzieher ebenfalls meiden, sondern sie erst mal persönlich und dann (falls das nicht hilft) über den Anwalt freundlich zur Zahlung auffordern.