21-05-2012, 11:46
Keine Widerrufsklausel.
Es wird nur bestimmt das sie ab Juni voll zahlt und das sie den aufgelaufenen Betrag in 10 Raten beginnend ab Juni zahlt.
Mit Verzugsklausel das das ganze auch pfändbar wird.
Es wird nur bestimmt das sie ab Juni voll zahlt und das sie den aufgelaufenen Betrag in 10 Raten beginnend ab Juni zahlt.
Mit Verzugsklausel das das ganze auch pfändbar wird.