18-05-2012, 09:53
Wie leicht verlogene Staatsanwälte und Richter betrügerische Verurteilungen mit §170 StGB durchziehen, kennen wir ja. Freilich sind die fast nie haltbar, wenn der Pflichtige sich wehrt, aber das muss er erst mal wissen und lernen. In dem Zusammenhang wäre die (natürlich anonymisierte) Urteilsbegründung interessant.
Hat denn ein Missbrauch belegbar stattgefunden oder gab es nur Vermutungen?
Von was lebt dein Ex momentan? Ehegattenunterhalt gibts ja keinen.
Hat denn ein Missbrauch belegbar stattgefunden oder gab es nur Vermutungen?
Von was lebt dein Ex momentan? Ehegattenunterhalt gibts ja keinen.