16-05-2012, 21:52
Wenn ich das richtig verstanden habe, sind (zumindest) Anteile der erstattungsfähigen Umgangskosten ja quasi nicht "dein" Geld, sondern Geld, welches du wegen deiner Kinder bekommst, um Umgang zu ermöglichen... das ist ein Recht der Kinder. Ergo sollte dir das der Treuhänder nicht wegnehmen dürfen, da es ansonsten ja ein Eingriff in die Wahrnehmung der Rechte deiner Kinder wäre... Das ist aber nur logisch gedacht, nicht unbedingt juristisch.
