13-05-2012, 19:27
Es gibt einfach keine klare Regel in dieser Beziehung aber zunehmend Gerichte, die eine Befristung als Klagegrund ansehen.
Dabei ist die Toleranz gegen 2-Jahrestitel sicher geringer als gegen eine Befristung auf Minderjährigkeit.
Die Lynchjustiz der finsteren Hexenhammer Inquisition gegen einen auf 18 befristeten Titel halte ich (noch) für eine extreme Ausnahme, auch wenn die beschissensten Urteile, die höchste Infektionsrate und kürzeste Inkubationszeit haben.
Dabei ist die Toleranz gegen 2-Jahrestitel sicher geringer als gegen eine Befristung auf Minderjährigkeit.
Die Lynchjustiz der finsteren Hexenhammer Inquisition gegen einen auf 18 befristeten Titel halte ich (noch) für eine extreme Ausnahme, auch wenn die beschissensten Urteile, die höchste Infektionsrate und kürzeste Inkubationszeit haben.