Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge
#25
auf zwei Jahre befristen sollte gehen. Gut begründen. Ich hab immer auf zwei Jahre befristet sogar schonmal kürzer, hat funktioniert.
Kann natürlich auch am SB gelegen haben.
Klagen können sie immer.

Ansonsten ist natürlich so ein Titel da, damit du keine (!) Auswegmöglichkeiten hast. Sonst braucht es ja keinen Titel, wenn du wieder rauskommst mit einem Trick.
Live or Die...Make Your Choice
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge - von Nappo - 10-05-2012, 10:41
RE: Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge - von Jigsaw - 13-05-2012, 17:43

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhaltstitulierung (unbefristet) auch bei Amtsgericht möglich Sixteen Tons 1 3.186 21-05-2017, 12:42
Letzter Beitrag: Bruno

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste