11-05-2012, 15:05
Hm, bin mir da nicht so sicher. Ich hab ja mal bei der Arge gearbeitet.
Wir hatten damals einen Fall, wo eine Frau schon über 15 Jahre geschieden war, UND man mag es kaum glauben: nach der Scheidung immer arbeiten gegangen ist, und sich den Lebensunterhalt selbst sicher gestellt hat. Bekam also nie nachehelichen Unterhalt des Ex-Mannes.
Wie der Teufel will, ist die arme Dame irgendwann auf Grund Pleite des Arbeitgebers in H4 gerutscht.
Bei Antragstellung in der Arge wurde sie tatsächlich vom damaligen SB gefragt, wie es denn mit nachehelichem Unterhalt aussieht.
Die Dame ist aus allen Wolken gefallen, hat den SB mal sanft darauf hingewiesen, dass die Scheidung schon über 15 Jahre her ist, sie immer arbeiten war und noch nie Unterhalt vom Ex bekommen hat. Außerdem habe sie seit der Scheidung keinen Kontakt mehr zu ihrem Ex und wisse garnicht, wo dieser wohnt.
Hat den zuständigen SB leider nicht interessiert. Er berief sich auf das BGB vonwg. nachehelicher Unterhalt, dass dieser zeitlich nicht begrenzt sei, und der Ex ausfindig gemacht werden müsse, damit geprüft werden könne, ob er in der Lage sei, Unterhalt zu zahlen.
Es hat sich dann im Laufe der Ermittlungen nach dem Aufenthaltsort rausgestellt, dass der Ex-Mann selbst H4-Empfänger war.
Hatte somit wohl "Glück im Unglück".
Ich möchte damit nur sagen, dass ich mir nicht sicher bin, ob in dem geschilderten Fall hier die Arge nicht doch an den Ex rantreten kann.
Ich weiss leider nicht, wie die Sachlage aussieht, wenn der nacheheliche Unterhalt ausgeurteilt und befristet ist, also nur für einen bestimmten Zeitraum gezahlt werden muss, und dieser Zeitraum ausgelaufen ist. Ich bin mir wirklich nicht sicher, ob diese Befristung rechtlich noch Bestand hat, wenn der Ex-Partner durch den Wegfall des nachehelichen Unterhaltes zum Sozialfall wird.
Bin schon lange bei der Arge weg (fast 6 Jahre) und in der Gesetzgebung H4 hat sich seitdem auch schon einiges geändert.
Werde gleich mal bissel googeln, ob ich was brauchbares finde.
LG, Familienmensch.
Wir hatten damals einen Fall, wo eine Frau schon über 15 Jahre geschieden war, UND man mag es kaum glauben: nach der Scheidung immer arbeiten gegangen ist, und sich den Lebensunterhalt selbst sicher gestellt hat. Bekam also nie nachehelichen Unterhalt des Ex-Mannes.
Wie der Teufel will, ist die arme Dame irgendwann auf Grund Pleite des Arbeitgebers in H4 gerutscht.
Bei Antragstellung in der Arge wurde sie tatsächlich vom damaligen SB gefragt, wie es denn mit nachehelichem Unterhalt aussieht.
Die Dame ist aus allen Wolken gefallen, hat den SB mal sanft darauf hingewiesen, dass die Scheidung schon über 15 Jahre her ist, sie immer arbeiten war und noch nie Unterhalt vom Ex bekommen hat. Außerdem habe sie seit der Scheidung keinen Kontakt mehr zu ihrem Ex und wisse garnicht, wo dieser wohnt.
Hat den zuständigen SB leider nicht interessiert. Er berief sich auf das BGB vonwg. nachehelicher Unterhalt, dass dieser zeitlich nicht begrenzt sei, und der Ex ausfindig gemacht werden müsse, damit geprüft werden könne, ob er in der Lage sei, Unterhalt zu zahlen.
Es hat sich dann im Laufe der Ermittlungen nach dem Aufenthaltsort rausgestellt, dass der Ex-Mann selbst H4-Empfänger war.
Hatte somit wohl "Glück im Unglück".

Ich möchte damit nur sagen, dass ich mir nicht sicher bin, ob in dem geschilderten Fall hier die Arge nicht doch an den Ex rantreten kann.
Ich weiss leider nicht, wie die Sachlage aussieht, wenn der nacheheliche Unterhalt ausgeurteilt und befristet ist, also nur für einen bestimmten Zeitraum gezahlt werden muss, und dieser Zeitraum ausgelaufen ist. Ich bin mir wirklich nicht sicher, ob diese Befristung rechtlich noch Bestand hat, wenn der Ex-Partner durch den Wegfall des nachehelichen Unterhaltes zum Sozialfall wird.
Bin schon lange bei der Arge weg (fast 6 Jahre) und in der Gesetzgebung H4 hat sich seitdem auch schon einiges geändert.
Werde gleich mal bissel googeln, ob ich was brauchbares finde.
LG, Familienmensch.
