04-05-2012, 22:02
Zitat:Wo übersehe ich da etwas?
Nirgends. Einen Hinweis kann man machen. Man darf sich nur nichts davon versprechen. Die Reaktion ist ganz im Belieben des Jugendamts. Üblich ist ein Anruf bei der Mutter, nächste Stufe: Einladung der Mutter. Nächste Stufe: Besuch bei der Mutter. Die Mutter wird wegen der Sache mit dem älteren Kind schon gewisse Erfahrungen haben und vorbereitet sein, diesmal einen besseren Eindruck zu machen.
Wahrscheinlich wird der Hinweis aber nur eingetütet. Schliesslich beschäftigt sich das Jugendamt ohnehin schon mit der Mutter. Beim Verfahren wegen dem anderen Kind ist es involviert.