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In die Vollen gehen oder das JA machen lassen ?
#8
(04-05-2012, 14:53)Lidi schrieb: Ich hab zudem bisher ausschliesslich Emails und SMS und nachvollziehbare Dokumente herangezogen (Emails sind meines Wissens nach für einen gewissen Zeitraum durchaus als Dokumente zulässig, wenn man den Provider von der Schweigepflicht enthebt, aber können unabhängig davon durchaus als Indizien herangezogen werden)

Unter eMails wird meistens der Ausdruck auf Papier davon verstanden und den kann man mit jeder Textverarbeitung nachmachen. Auch das, was im Mailprogramm angekommen ist, lässt sich problemlos fälschen. Mails sind keine Dokumente. Der Mailserverbetreiber kann nur eine Verbindung beweisen, aber keinen Mailinhalt. Als Indizien sind sie höchstens von Interesse, wenn es die Mutter ist, die damit Untaten des Vaters aufführt...

Man kann mal draus einen Satz in einem Antrag zitieren, darf aber niemals einen Packen "Originale" vorlegen. Damit kriegst du das Etikett einer Nervensäge, die schmutzige persönliche Wäsche vor Gericht waschen will und dem das Kind selbst gar nicht wichtig ist, weil er nur die Mütter als böse darstellen will.

Da gilt das Prinzip: Nur mit wenigen Argumenten hantieren, die dafür sehr solide unterlegen. Kann man das nicht, ist es besser vorerst nur zu sammeln und auf eine Gelegenheit zu warten. ich weiss, dass einen das wahnsinnig macht, weil man damit ja auch das Kind bei einer erzieherisch eindeutig insuffizienten Betreuungsperson lassen muss, aber das ist eben der Unterschied zwischen Recht und richtig.
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RE: In die Vollen gehen oder das JA machen lassen ? - von p__ - 04-05-2012, 15:07

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