04-05-2012, 14:05
(04-05-2012, 13:26)Lidi schrieb: die Strafanzeige ist bereits gestellt worden und die Mutter hat auch bereits zugegeben, dass Sie abends ihrem Sohn einen Schlag auf den Kopf versetzt hat, der wohl zu einer - ich sag mal vorsichtig - nicht ganz geschlossenen Kopfwunde führte.
Mit der Hand ist so etwas nicht zu schaffen, offenbar hat sie dafür auch noch einen Gegenstand benutzt, der zur Waffe wurde. Warte ab, wie das Verfahren nun ausgeht. Hat der Vater des Jungen des ABR beantragt? Bist du mit ihm in Kontakt? Solltest du sein! Du bist nicht beteiligt und wirst nur über ihn an Informationen kommen.
Dein Vorgehen war intuitiv richtig, aber in unserem praktizierten Rechtssystem falsch. Es wurde sicherlich als Diffamierung deinerseits und Auseinandersetzung auf Paarebene gewertet. eMails interessieren z.B. nie, das sind keine Dokumente. Du hast ein unerreichbares Ziel mit den falschen Mitteln erreichen wollen und bist mit Null weggeschickt worden.
(04-05-2012, 13:26)Lidi schrieb: Oder ist es so, dass ich erst darauf warten muss, dass sie dem Kleinen auch noch einen überbrät ?
So ähnlich. Wichtig ist jetzt, den Umgang konsequent wahrzunehmen, auch wenn dir Erschwernisse in den Weg gelegt werden. Falls einmal die Chance kommt, das Kind selbst zu betreuen, ist das Voraussetzung. Was sagte eigentlich das Jugendamt zu deinen Bedenken? Was war das für eine Beziehung mit ihr, wie kam es, dass du mit dieser Frau ein Kind gezeugt hast?