02-05-2012, 20:04
(02-05-2012, 14:06)Nappo schrieb: Wenn ich richtig informiert bin, muß doch bei einer Strafanzeige die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten etwas beweisen, während bei einer Zivilklage der Richter nun Gegenbeweis anbringen müsste, oder?Im Strafverfahren muss dem Angeklagten die Tat bewiesen werden.
Im Privatklageverfahren muß der Kläger den Beweis erbringen.
Der Beklagte muss bloße Behauptungen nur bestreiten.