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Besuch vom Gerichtsvollzieher - KU
#45
Zur eigentlichen Frage wegen dem GV (ich muß bei der Abkürzung immer an was anderes denken^^) :

Natürlich kann der GV kommen, auch wenn Du Hartz IV oder sonstwas beziehst. Aufgrund des Titels laufen eben die Schulden auf. Eine Abänderung ist außerordentlich schwierig. Siehe FAQ. Eine Unterhaltsabänderungsklage kann man erwägen. Dazu brauchst Du einen GUTEN Anwalt. Nimm den von Camper^^

Trotzdem sind die bisherigen Schulden da. GVs arbeiten unterschiedlich. Die Typen sind aber oft ganz in Ordung. Er kann halt nicht anders. Sag ihm, dass Du nichts hast. Ist ja auch so.

Dann macht Er, vielleicht bei Dir sogar zuhause, die Unterlagen zum EV fertig. Unterschreibe das! Du bist ohnehin Bezieher von Hartz IV Leistungen, wirst kaum demnächst einen Kredit aufnehmen wollen oder einen Ferrari kaufen. Der EV juckt Dich nicht! Einen Haftbefehl zur Erzwingung eines EV zu riskieren ist absoluter Blödsinn. Der EV gilt für 3 Jahre. Will Jemand anderes Geld von Dir, berufe Dich auf den EV und die Zahlungsunfähigkeit. Dann lassen die Dich in Ruhe. Schickt ein Gläubiger was zum GV, kommt der erst gar nicht mehr zur Dir - für 3 Jahre. Dann geht das Spiel evtl. von Vorne los.

Einen Anwalt einschalten ist Quatsch. Der hilft Dir hier auch nicht weiter.

Das P-Konto kannst Du zwar machen, aber wie "p" schon sagte : Tausendmal im Forum durch diskutiert und auch geklärt. § 850 d ZPO kann Dir auch hier zum Verhängnis werden. Die pfändbaren Beträge in Sachen Unterhalt sind höher. Richte ein solches Konto aber ein und wenn jemand Deine Kto.Nr. will, dann gib sie ihm halt. Dem GV z.B. Die können sich dann daran verlustieren.

Im Internet kriegst Du ohne Nachfragen eine Prepaid-Kreditkarte und einen Online-Zugang. Das Ding steht in keiner Schufa. Beantragen. Unterlagen vergraben. PIN merken. Kalixa z.B.

Die wollen Dich halt ganz platt machen, obwohl Du schon platt bist. Typisch für die BRD Plünderer. Bleib locker. Unterschreib den EV und dann geht Lebbe weiter......

Zur Frage ob der GV Sachen mit nimmt : Nein, tut Er nicht. Das ist ihm viel zu blöd. Vielleicht wirft Er mal einen Blick in die Wohnung. Wenn Du einen Loewe-Flachbildschirm hast, der 3 Monate alt ist und 6.000 Euronen kostet, kann Er ihn nehmen. Unwahrscheinlich. Hast Du nicht, gelle? Alles Andere läßt Er stehen. Ist ihm viel zu viel Arbeit. Er müsste es für paar Kröten verwerten und wenn Er beispielsweise Dir einen höherwertigen Computer weg nähme, ihn tatsächlich durch eine alte Kiste ersetzen. Andere Gebrauchsmaterialien oder sonstiger Kram sind für ihn völlig uninteressant. Brauchst da keine Angst haben!!!
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RE: Besuch vom Gerichtsvollzieher - KU - von Kasimir - 23-04-2012, 20:36
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