23-04-2012, 20:22
(23-04-2012, 20:14)beppo schrieb: Gibt es denn nun einen Titel oder nicht?Ja der Titel besteht.
Wenn ja, wird davon ausgegangen, dass du auch in dieser Höhe leistungsfähig bist.
(23-04-2012, 20:14)beppo schrieb: Dabei kannst du dich nicht darauf berufen, dass ja auch die Vorschußkasse bezahlen kann.Warum, denn als ALG II Bezieher bin ich doch nicht lesitungsfähig.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel