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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
#17
Und noch was: Die Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereines DAV zum Gesetzentwurf.
http://anwaltverein.de/downloads/Stellun...e-Logo.pdf

Erstaunlich klar, einfach und eindeutig. Ich bin überrascht - offenbar haben sogar die Anwälte das Gezicke satt, obwohl es ihnen Umsätze bringt: "Zu bevorzugen ist die Lösung, dass dem Vater mit der rechtlichen Feststellung der Vaterschaft – sei es durch Anerkennung oder durch Vaterschaftsfeststellung – die gemeinsame Sorge zusteht."

Und zwar generell. Zum unqualifizierte Einwurf von Politikerinnen und Frauenlobbys über Kinder aus One Night Stands: "Für die Sorgerechtsfrage ist dies indessen unerheblich", "Die Ausgestaltung der elterlichen Sorge kann nicht abhängig von der Situation der Eltern bei Zeugung des Kindes und den sich anschließend entwickelnden Lebensumständen sein. Die Ehe ist kein geeigneter Anknüpfungspunkt für die Frage des Sorgerechts. Denn auch verheiratete Eltern können bereits im Zeitpunkt oder kurz nach der Geburt getrennt leben."

Ausserdem wird ein interessanter Vorschlag zu einem Gutglaubensschutz gemacht, der leider die gemeinsame Sorge noch weiter als bisher entwertet.
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - von p__ - 18-04-2012, 15:20

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