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wegen Krankheit/Job getrennt Lebend// Probleme FA etc..
#7
Zu 1: Verbindlich ist nicht die Sichtweise des Finanzamtes sondern Eure. Für die Registrierung des Getrenntlebens hat das Ordnungsamt Formulare. Da kann man selbst mitteilen, dass die Trennung gegeben ist. Oder wenn die Trennung von jemandem von Euch anderswo offiziell bekundet wurde. Ehe beinhaltet nicht die Verpflichtung, am selben Ort zu wohnen. In derselben Wohnung gemeldet sein, ist allerdings ein guter Beleg für eheliche Gemeinschaft. Wichtig ist, dass Eure Erklärungen übereinstimmen. Wenn Deine Frau das Getrenntleben erklärt hat (um beispielsweise Unterhalt beanspruchen zu können), ist das auch verbindlich.

Zu 2: Wenn ich Dich richtig verstanden habe, steht die 3 noch auf der Steuerkarte. Dann erübrigt sich die Frage. Wenn die 1 darauf steht, kommt es darauf an, ob Du Unterhalt für sie leistest. Den könntest Du ja belegen. Dann muss der Lohnbuchhalter in der Liste in die nächste Spalte gehen.
http://www.pkonto.biz/schuldnerberatung/...ommen.html
Das gilt aber nicht für Pfändungen von Unterhalt.

Das P-Konto hat damit nicht direkt was zu tun. Es soll Dir nur Geld zum Wirtschaften bleiben, deswegen wird die Pfändung ins Konto begrenzt. Eine Bescheinigung für die Bank kann die Anzahl der Personen belegen, die von dem Geld leben. Das wäre auch ein Beleg für den Arbeitgeber. Sonst musst Du Dir eine Bescheinigung vom Gericht holen über Deinen Pfändungsfreibetrag. Ich habe damals im Endeffekt einen wesentlich höheren Freibetrag bescheinigt bekommen, weil der sozialhilferechtliche Bedarf höher war. Den wiederum bescheinigt (mit viel Mühe) die ARGE.

Deine Fragen lasen sich so, als hättest Du bereits die Steuerklasse 1.
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RE: wegen Krankheit/Job getrennt Lebend// Probleme FA etc.. - von karlma - 11-04-2012, 19:22

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