11-04-2012, 17:36
Vielen Dank für eure zeitnahen antworten, die idee mit dem 2ten wohnsitz werde ich schnell beim einwohnermeldeamt umsetzen, hoffentlich spielt das FA dann auch mit, denn für meinem arbeitgeber ist nur die steuerklasse zur berechnung meiner pfändungsfreigrenze relevant, das ich auch bei steuerklasse 1 meiner frau zu unterhalt verpflichtet bin scheinte ihm im ersten vorgespräch nicht geläufig zu sein, oder ist das mein denkfehler?