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Zwangsvollstreckung in D während Unterhaltsklage in B ?
#5
Das Referat I a 4 im Justizministerium in Berlin konnte mittlerweile die ZUständigkeit klären, wer wo Rechtsmittel einlegen kann: das belgische Friedensgericht, wo meine Unterhaltsklage läuft, und meine belgische Anwältin sind aus dem Schneider, weil mein deutscher Anwalt beim deutschen Vollstreckungsgericht (nicht bei dem Familiengericht, das den Titel im Scheidungsurteil errichtet hat) einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung (gegen Kautionsleistung) stellen soll.
Vorteil: Vollstreckung bis zur Urteilsverkündung (Neufestsetzung 3 Jahre rückwirkend) aufgeschoben
Nachteil: viel Geld auf Sperrkonto (das ich danach zu 90% wieder bekomme)
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RE: Zwangsvollstreckung in D während Unterhaltsklage in B ? - von danubis12 - 04-04-2012, 16:05

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