04-04-2012, 01:12
(03-04-2012, 14:34)sorglos schrieb: Wurdest du zu Abänderungsklage aufgefordert oder läuft die sowieso?
Vergesse nicht die Kosten zu beantragen - ob man sie kriegt ist etwas anderes, aber was nicht beantragt wurde, kann gar nicht bewilligt werden.
Die UA-Klage habe ich parallel über RA Nr. 1 an den Start gebracht. Da ist aber bisher nix passiert, es gab bisher nur außergerichtliches Geplänkel. Ist wohl unabdingbare Voraussetzung, bevor die Staatskasse die Gerichtskosten vorstrecken tut. Gegenseite zeigt keine Regung zur aussergerichtlichen Einigung, weder mündlich noch schriftlich. Klageschrift ist fertig, aber noch in der Post. Die Klage war auch Argument meines Juristen Nr. 2, das ich damit alles getan hätte, um Bedürftigkeit von der Bedarfsgemeinschaft abzuwenden.
(03-04-2012, 14:34)sorglos schrieb:(01-04-2012, 21:20)Dummmes Jobcenter schrieb: Weiter brauche ich die Unterschrift(en) der Mutter zu Bestätigung über die getätigten Umgänge seit Anno Domini.Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. [..]
Ich kapiere ja auch nicht, warum man sonst den den §38 so aufgewertet haben sollte. Das sollte doch gerade die Inanspruchnahme
der Familiengerichte reduzieren, wenn der andere Elternteil die Inanspruchnahme des Sozialgeldes nicht befürworten wollte.
(03-04-2012, 14:34)sorglos schrieb: Ah, sie haben nun Angst vor einer erfolgreichen Klage - und möchten jetzt eine Ausrede finden, falls du "mangelhaft mitwirkst". Also Fristen einhalten.
Ich denke, die panzerbrechende Waffe war der Hinweis auf
das Urteil des LSG Essen, Az.: L 7 AS 119/08. Wenn ein Vater ohne Arbeit Umgangskosten schon aus dem steuerfinanzierten Sozialtopf erhält, dann muss das bei selbstgezahlten Unterhalt erst recht gelten.
(03-04-2012, 14:34)sorglos schrieb: Da hättest du natürlich schon längst eine Zusicherung der Kostenübernahme für eine nach Kopfzahlen angemessene Wohnung beantragen können.
Manche waren erfolgreich indem sie sich zuvor eine Bescheinigung beim Jugendamt geholt haben, dass "eine entsprechende Wohnung dem Kindeswohl dienlich wäre". [..]
Von Belegen, Nachweisen und Hinweis auf gängige Rechtssprechung war das JC bisher völlig unbeeindruckt. Beantragt hatte ich schon, aber noch nicht konkret eine Wohnung benannt. Bei dem Erstgespräch sprach man dort allenfalls von einem "Zugeständnis", was man mir evtl. machen wollte. Ich musste erst einmal die
Tür einrennen. Jetzt, wo sie einen Spalt weit offen steht, schiebe ich den Fuss nach. Ich habe ungern viele gleichzeitig offene Baustellen. Das verbaut mir den Überblick.
Letztendlich sehe ich mich da auch nicht als Sozialschmarotzer.
Ich will keine Villa oder eine Doppelhaushälfte. Ich möchte nur, was
vermutlich viele getrennt lebende Vater auch möchten: Entspannten Umgang.
Das mit dem Zahlungsturnus kriegen wir bestimmt auch noch irgenwie hin.