29-03-2012, 11:52
p,
im Gegensatz zur Empfehlung oben machst Du die Sache aber jetzt selbst unnötig komplex und kompliziert.
Daß Datenbeschaffung, Aufbereitung, Bewertung und Darstellung mit Arbeit verbunden sind, habe ich nicht bezweifelt.
Auch erhebe ich keinen Abspruch auf Wahrheit und Darstellung dieser.
Ob das Sorgerecht automatisch zugesprochen wird, nach Feststellung oder erst auf Antrag, das kann mE recht gut ermittelt und bewertet werden.
im Gegensatz zur Empfehlung oben machst Du die Sache aber jetzt selbst unnötig komplex und kompliziert.
Daß Datenbeschaffung, Aufbereitung, Bewertung und Darstellung mit Arbeit verbunden sind, habe ich nicht bezweifelt.
Auch erhebe ich keinen Abspruch auf Wahrheit und Darstellung dieser.
Ob das Sorgerecht automatisch zugesprochen wird, nach Feststellung oder erst auf Antrag, das kann mE recht gut ermittelt und bewertet werden.