28-03-2012, 20:29
Nun ist es ja soweit und der Beschluss des AG gibt denen ja nun Recht mich öffiziell plündern zu dürfen.
Nur zur Erinnerung:
Die UVK hat die Aufrechnung betrieben.
Heute bekomme ich nen Schrieb von der Beistandschaft in der mitgeteilt wird dass das Geld der Aufrechnung angekommen sei und dass ich nur noch so ca. 3k bis zum 1.4. zu zahlen habe nebst 225€ laufenden UH.
Gegen den Beschluss des AG ist ja Rechtsmittel eingelegt worden.
Folgende Fragen bleiben dabei offen:
Die beiden Behörden arbeiten ja unabhängig.
Der Beistand hat ja im Namen meines Sohnes VKH beantragt.
Die UVK hat ja aus Landesmittel UV an die KM geleistet.
Mein RA meinte mal das dies "insich Geschäfte" seien.
Also in diesem Fall arbeit die eine Behörde ganz deutlich mit der anderen Hand -in - Hand.
In diesem Zusammenhang haben wir ja gegen die Aufrechnung Beschwerde eingelegt.
Dies ganz deutlich noch einmal durch die Beschwerde gegen den AG-Beschluss.
Mein RA meinte ,dass die UVK den Betrag nicht verwenden darf ,solange das Urteil nicht Rechtskräftig ist.
Denn es könnte passieren ,dass ich ,obwohl ich im nachhinein Recht bekommen würde, das Geld nicht mehr bekomme ,da das Geld "verbraucht" wäre.
Er nannte mir noch Paragraphen ,die ich nicht mehr behalten hatte.
Was meint ihr dazu?
Nur zur Erinnerung:
Die UVK hat die Aufrechnung betrieben.
Heute bekomme ich nen Schrieb von der Beistandschaft in der mitgeteilt wird dass das Geld der Aufrechnung angekommen sei und dass ich nur noch so ca. 3k bis zum 1.4. zu zahlen habe nebst 225€ laufenden UH.
Gegen den Beschluss des AG ist ja Rechtsmittel eingelegt worden.
Folgende Fragen bleiben dabei offen:
Die beiden Behörden arbeiten ja unabhängig.
Der Beistand hat ja im Namen meines Sohnes VKH beantragt.
Die UVK hat ja aus Landesmittel UV an die KM geleistet.
Mein RA meinte mal das dies "insich Geschäfte" seien.
Also in diesem Fall arbeit die eine Behörde ganz deutlich mit der anderen Hand -in - Hand.
In diesem Zusammenhang haben wir ja gegen die Aufrechnung Beschwerde eingelegt.
Dies ganz deutlich noch einmal durch die Beschwerde gegen den AG-Beschluss.
Mein RA meinte ,dass die UVK den Betrag nicht verwenden darf ,solange das Urteil nicht Rechtskräftig ist.
Denn es könnte passieren ,dass ich ,obwohl ich im nachhinein Recht bekommen würde, das Geld nicht mehr bekomme ,da das Geld "verbraucht" wäre.
Er nannte mir noch Paragraphen ,die ich nicht mehr behalten hatte.
Was meint ihr dazu?