28-03-2012, 01:27
Das Thema ist wohl durch den 9. Insolvenzrechtstag letzten Donnerstag wieder präsent geworden:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Reden/DE/20...tstag.html
Also nochmal in Kurzform: Insoverkürzung nur für Neuinsolvenzander. Alle, die vor der geplanten Gesetzänderung finanziell abschmieren, müssen ihre sechs Jahre abreissen (ich auch, danke).
Wer die Verfahrenskosten bezahlen kann, das sind so zwischen 1000 und 1500 Tacken, bekommt ein Jahr geschenkt. Wer in den drei Jahren
ein Viertel der Verbindlichkeiten zurückführen kann, bekommt die Freikarte.
Witzig finde ich ja, das man damit den Insolvenztourismus stoppen will.
Warum soll ich denn hier drei Jahre warten, wenn ich in England nach einem durch bin?
http://www.bmj.de/SharedDocs/Reden/DE/20...tstag.html
Also nochmal in Kurzform: Insoverkürzung nur für Neuinsolvenzander. Alle, die vor der geplanten Gesetzänderung finanziell abschmieren, müssen ihre sechs Jahre abreissen (ich auch, danke).
Wer die Verfahrenskosten bezahlen kann, das sind so zwischen 1000 und 1500 Tacken, bekommt ein Jahr geschenkt. Wer in den drei Jahren
ein Viertel der Verbindlichkeiten zurückführen kann, bekommt die Freikarte.
Witzig finde ich ja, das man damit den Insolvenztourismus stoppen will.
Warum soll ich denn hier drei Jahre warten, wenn ich in England nach einem durch bin?