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Zwangsvollstreckung in D während Unterhaltsklage in B ?
#4
Du hast recht, habe (noch) keine Erfahrung mit Pfändungen (ganz einfach deswegen, weil ich dafür gesorgt habe, dass es bei mir nichts zu holen gibt) und gedenke, dass auch so zu halten in Zukunft Wink

Deine Einstellung gefällt mir, dennoch würde ich anfangen, mich pfändungssicher zu machen.
Wenn der Mann mit dem Kuckuck vor der Tür steht, ist es zu spät.

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Zwangsvollstreckung in D während Unterhaltsklage in B ? - von Clint Eastwood - 27-03-2012, 15:23

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