Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt - Berücksichtigung von Aufwandsentschädigungen ?
#4
Aufwandsentschädigung = Für den verbundenen Aufwand => Für mich wäre dies sinngemäß kein Einkommen.
Ist doch mit Betreuungsunterhalt auch so = für die Betreuung => Kein Einkommen.

Deutsches Recht ist recht bescheuert *kopfschüttel*
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt - Berücksichtigung von Aufwandsentschädigungen ? - von IPAD - 23-03-2012, 13:32

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste