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Entscheidungsfindung Unterhaltsfalle
#17
Wir sind uns ja wohl alle ziemlich einig darüber, dass Väter gerne zu Zahlungen verdonnert werden, nur um eben das soziale Netz nicht zu belasten. Da kommen dann fiktive Einkommen etc. zur Anrechnung.

Dieser Logik folgend müssten Richter doch bei Kindern, die nicht mehr unter das Unterhaltsvorschusssystem fallen, eigentlich weniger Anreiz haben, dem Vater eine gestiegene Leistungsfähigkeit zu bescheinigen?! Ist dem so ?

Und wenn eine solche noch bedeuten würde, dass der Vater hierdurch existenzielle Probleme bekommen würde, die ihn dazu veranlassen müssten, Personal seiner eigenen Firma dafür ins soziale Netz "zu stecken" (zu kündigen), dann sollten die Richterinteressen sich womöglich ja noch zum Vorteil des Unterhaltszahlers entwickeln müssen, eben weil er (der Richter) ja den "Auftrag" hat, dass soziale Netz möglichst geringfügig zu belasten.

Kurz: In meinem Fall hat der Richter die Wahl
a) Mich verdonnern, kostet dann mind. 1 Vollzeitkraft den Job
b) Mich nicht verdonnern, Job bleibt erhalten, Unterhaltsvorschuss für die Kinder gibts nicht (neue Ehe der Mutter + Bedarfsgemeinschaft)

Hätte ich als Richter den Auftrag, die staatliche finanzielle Belastung so gering wie möglich zu halten, müsste ich Option b) wählen, oder ?

Achso, natürlich weiss der Richter um die Situation genau Bescheid. Es wurde mehrfach deutlich erwähnt, dass Arbeitsplätze in Gefahr sind, jedoch gab es noch keine mündliche Verhandlung.




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Nachrichten in diesem Thema
Entscheidungsfindung Unterhaltsfalle - von IPAD - 14-02-2012, 20:52
Wie entscheiden Richter wirklich ? - von IPAD - 23-03-2012, 10:29

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