17-03-2012, 15:05
Ja.
Sofern der Auslandsaufenthalt Kosten verursacht, ist das ja auch zunächst mal nicht ganz falsch.
Nur wäre es ja eigentlich logisch, wenn der Barunterhalt dann von beiden Eltern erbracht würde, da ja die Betreuungsleistung entfällt.
Nur hat da tatsächlich vor einiger Zeit ein OLG (Hamm?) entschieden, dass Mutter sein auch über 20.000 Km Entfernung eine Betreuungsleistung (telefonieren, Sorgen machen, etc.) darstellt, die mit Unterhaltsbefreiung belohnt wird.
Ob das Eingang in die regelmäßige Unrechtsprechung gefunden hat oder ein einmaliger Ausrutscher war, weiß ich aber auch nicht.
Sofern der Auslandsaufenthalt Kosten verursacht, ist das ja auch zunächst mal nicht ganz falsch.
Nur wäre es ja eigentlich logisch, wenn der Barunterhalt dann von beiden Eltern erbracht würde, da ja die Betreuungsleistung entfällt.
Nur hat da tatsächlich vor einiger Zeit ein OLG (Hamm?) entschieden, dass Mutter sein auch über 20.000 Km Entfernung eine Betreuungsleistung (telefonieren, Sorgen machen, etc.) darstellt, die mit Unterhaltsbefreiung belohnt wird.
Ob das Eingang in die regelmäßige Unrechtsprechung gefunden hat oder ein einmaliger Ausrutscher war, weiß ich aber auch nicht.