17-03-2012, 12:40
(17-03-2012, 12:31)Skipper schrieb: Das ist gerecht. Kann aber dazu führen, daß beziehende Mütter weniger umgangsbereit werden.
Dann muss man eben Umgansbereitschaft signalisieren und dafür sorgen, dass das Geld den Kindesmüttern auch dann abgezogen wird, wenn das Kind nicht beim Papa ist.
Man muss nur ein entsprechendes Rechtschutzbedürfnis geltend machen.
Wenn Mama das Geld fehlt, egal ob Papa das Kind kriegt oder nicht, dann ändert sie vielleicht ihre Meinung.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.