16-03-2012, 16:55
Camper1955 schrieb:Und genau deshalb sehe ich den Schritt von @sorglos als richtig an, dass er zunächst einmal um außergerichtliche Einigung bemüht ist.:
sorglos schrieb:Aufgrund des vom Jobcenters "verfügten Zwangs" zur Mitwirkung [dem Vater sollen alle Mittel gestrichen werden, wenn er weiter Unterhalt zahlt] hat der Vater nunmehr termingerecht eine Abänderungsklage eingereicht, nebst einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung bzw. hierzu Antrag auf VKH gestellt. Er war dazu veranlaßt, da die Kimu erwartungsgemäß jede Bitte auf freiwillige Abänderung einfach nur ignoriert hat und gar nicht geantwortet hat. Ebensowenig gibt es von ihr irgendeine Antwort auf Regelungsfragen bezüglich einiger Umgangstermine.
Weiter oben wurde angemerkt, dass das JA den Titel ausgestellt hatte.
Ich gehe davon aus, dass eine Beistandschaft besteht. Richtiger Antragsgegner wäre dann nicht die KM, sondern das JA ...
Alles, was man hier schreibt, steht leider immer unter dem Vorbehalt, dass die eigenen Vermutungen sich als richtig erweisen (so auch meine Anregung, einmal über eine Streitverkündung nach zu denken).
Deswegen noch einmal: wenn wegen der Berechnung des Einkommens ein rechtshängiges Verfahren vor dem Soz.Gericht besteht, an dem beteiligt sind der Vater als ASt und das JobCenter als AG, dann würde ich in Erwägung ziehen, dem JA (Beistand), andernfalls der KM den Streit zu verkünden.