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Forderungsübergang Jobcenter - Auskunftsverlangen
#7
(16-03-2012, 16:09)mischka schrieb: @sorglos:

wie meinst Du das? Was sollten die mir zahlen? Ich dachte, der Regelbetrag liegt bei 3xx€ - da bin ich doch deutlich drüber mit meinem Einkommen?

Eigentlich kein Geld vom Amt - die sollen mich einfach nur in Ruhe lassen. Ich wohne mietfrei bei meinen Eltern und komme mit den 900€ eigentlich gut hin.

Nun, auch wenn Du keinen Unterhalt bezahlst, steht Dir der Umgang mit den Kiddis zu. Das bedeutet.

Bei 1300 € Bruttoeinkommen

1.) Ein Grundfreibetrag von 684 € für einen erwerbsfähigen und -tätigen Hilfebedürftigen
2.) Angemessene Wohnkosten für einen 3 - Personenhaushalt, die Du natürlich nachweisen musst.
3.)Umgangskosten von 7,30 € bzw 8,37 € am Tag für jedes Kind (kleiner Betrag ist unter 7, großer Betrag ab 7)
4.) Fahrksoten um die Kinder abzuholen bzw. zurückzubringen.

Die letzte drei Posten sind natürlich nachzuweisen. Hast Du Umgang, dann sind zumindest die Nummern 3 + 4 klar. Für Nummer zwei brauchst Du entweder einen Mietvertrag von Deinen Eltern oder eine angemessene Wohnung.

Was für einen 3-Personen-Haushalt angemessen ist. kannst Du erfahren, wenn Du auf Tacheles mal nachguckst.

Dort steht für jede Stadt und jeden Landkreis die angemessenen Wohnkosten drin.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Forderungsübergang Jobcenter - Auskunftsverlangen - von Camper1955 - 16-03-2012, 16:52

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